Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Gültigkeit

Diese AGB sind sowohl für natürliche Personen als auch juristische Personen (Gesellschaften) gültig. Alle Aufträge werden ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB ausgeführt. Abweichungen von diesen AGB sind nur in Schriftform gültig.

 

§ 2 Zutritt zum und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände

Durch den Erwerb eines Tickets oder Erhalt einer Akkreditierung akzeptiert der Besucher diese AGB. Der Aufsichts- und Sicherheitsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen, im und entlang des Veranstaltungsgeländes, während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.

Tickets oder Akkreditierungen werden an den offiziellen Kassen und an den Ticketumtauschstellen des Veranstalters kontrolliert und gegebenenfalls gegen ein Kontrollarmband getauscht. Das Ticket, die Akkreditierung oder gegebenenfalls das Kontrollarmband berechtigen zum Eintritt in das abgesperrte Gelände. Das Kontrollarmband ist satt am Handgelenk zu tragen. Beschädigte oder lose Kontrollarmbänder/Akkreditierungen werden nicht akzeptiert. Verlorene oder beschädigte Kontrollarmbänder/Akkreditierungen werden nicht ersetzt.

Das Mitbringen von Getränken aller Art (insbesondere Alkoholika), pyrotechnischen und gefährlichen Gegenständen sowie Waffen aller Art (im Folgenden: verbotene Gegenstände) zur Veranstaltung ist verboten! Personen, die

 

  • eine Durchsuchung ihrer Person oder ihrer mitgeführten Behältnisse durch den Aufsichts- und Sicherheitsdienst verweigern
  • verbotene Gegenstände mit sich führen und sich weigern, diese zu entsorgen
  • Werbematerial, Flyer und/oder Werbeartikel ohne Bewilligung im Veranstaltungsgelände verteilen
  • den Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes nicht Folge leisten oder ihnen gegenüber ausfällig werden,
  • Streitereien anzetteln
  • unter Drogeneinfluss stehen oder übermässig alkoholisiert sind, wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert oder sie werden vom

   abgesperrten Gelände weggewiesen.

 

§ 3 Jugendschutz

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Konsum von Alkohol strikte untersagt! Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Konsum von Spirituosen und Getränke mit Spirituosen (Mixgetränke) strikte untersagt! Ist das Alter nicht zweifelsfrei über den gesetzlichen Limiten, muss dem Aufsichts- und Sicherheitsdienst ein amtlicher Ausweis gezeigt werden.

 

§ 4 Befugnis des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes

Die Mitarbeiter des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes sind ermächtigt:

  • Personen, die Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben wollen oder die sich auf diesem befinden, nach verbotenen Gegenständen zu durchsuchen.
  • Behältnisse auf die Einhaltung der Anordnung zu überprüfen und zu entsorgen!
  • Die Personalien von Personen, welche gegen die AGB verstossen oder sich den Weisungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes   widersetzen, festzustellen.

 

Den Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienst zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten. Eine Missachtung der Zutrittsordnung oder der Missbrauch von Zutrittsberechtigungen wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsgelände nach sich.

 

§ 5 Beschädigung

Jede Beschädigung oder Verunreinigung im Veranstaltungsbereich sowie der Einrichtungen ist zu vermeiden. Insbesondere ist zur Natur Sorge zu tragen. Abfall muss in einer Abfallstation entsorgt werden. Bei groben Verstössen kann der Ordnungsdienst des Veranstalters Besucher vom Veranstaltungsgelände wegweisen.

 

§ 6 Ticketerwerb

Der Ticketkauf wird mit Bezahlung des Ticketpreises wirksam. Mit der Bezahlung stimmt der Besucher diesen AGB zu.

Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Erwerb von Eintrittskarten des Veranstalters zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist generell untersagt. Kaufen Sie Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle!

 

§ 7 Ticketversand

Tickets werden nach Bezahlung des Ticketpreises durch den Veranstalter/Ticketanbieter per Post bzw. via Internet (E-Ticket) an die Kundenadresse geschickt.

 

§ 8 Veranstaltungsrisiko

Die Tickets sind gültig für ein bestimmtes Datum. Bei den Rennveranstaltungen handelt es sich um eine Freiluftveranstaltung. Die Gefahr von Programmänderungen, -verschiebungen und -absagen ist daher als typisches Risiko zu bezeichnen.

 

§ 9 Rennabsagen / Rennversicherung

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstaltung aufgrund von §8 hiervor jederzeit, auch aus Gründen die ausserhalb des Einflusses des Veranstalters liegen, abgesagt werden kann. Bei Absagen der gesamten Rennveranstaltung oder Teilen davon gelten folgende Regelungen:

  • Bei Absagen bis und mit 10 Tagen vor der ersten geplanten Rennveranstaltung des jeweiligen Rennwochenendes erfolgt grundsätzlich eine Rückerstattung des Ticketwertes durch den Veranstalter.
  • Bei Absagen bis und mit 24 Stunden vor der ersten geplanten Rennveranstaltung des jeweiligen Rennwochenendes erfolgt eine Rückerstattung des Ticketwertes nur, wenn die Rennveranstaltung aufgrund von widrigen Wetterverhältnissen abgesagt worden ist.
  • Bei teilweisen oder gänzlichen Rennabsagen am Austragungstag selber erfolgt keine Rückerstattung des Ticketwertes, ungeachtet der Gründe für die Absage (Witterung, höhere Gewalt, Absage durch die Wettkampfjury, Verbände, Behörden usw.).
  • Bei Rennverschiebungen auf einen anderen Renntag am gleichen Ort behalten sämtliche Tickets inkl. VIP-Tickets die Gültigkeit für den Zutritt in ihrer bestimmten Zone. Es erfolgen keine Rückerstattungen des Ticketwertes.

 

Falls ein Grund für die Rückerstattung des Ticketwertes gemäss den obigen Bestimmungen gegeben ist, müssen die betreffenden Tickets innerhalb von 30 Tagen ab Absagetag eingeschrieben an den Veranstalter unter Angabe der Anschrift und der entsprechenden Bankdaten (IBAN, BIC) zugesandt werden. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Tickets beim Veranstalter.

 

§ 10 No Shows

Werden die Tickets aus einem anderen Verschulden als dasjenige des Veranstalters nicht genutzt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

§ 11 Schadenersatz

Der Veranstalter haftet nicht für die dem Besucher/akkreditierten Journalisten durch eine eventuelle Rennabsage oder Rennverschiebung entstehenden Kosten (Schadenersatz wie Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft usw.).

 

§ 12 Datenschutz

Besucherdaten, die zur Auftragsdurchführung nötig sind, werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz. Sie werden vom Veranstalter nur für eigene Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

§ 13 Sonstiges

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine solche unwirksame Bestimmung ist stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters sind integrierender Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte abgeschlossen wurde.

 

§ 14 Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand sind am Veranstaltungsort.

 

Rennverein Zürich

Neeracherstrasse 16

8157 Dielsdorf

 

Rennverein Zürich

Neeracherstrasse 20

8157 Dielsdorf

Telefon +41 (0)44 853 01 07

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